Pestizid-Abgabe statt Imkerführerschein

Sie haben sowohl eine Anfrage zu den Zuckerrüben-Flächen in Niedersachsen gestellt, auf denen mit Neonicotinoiden behandeltes Saatgut wieder verwendet werden darf, und haben auch einen Antrag zur Unterstützung der Imkerei in den Landtag eingebracht. „Die Notfallzulassung für Neonicotinoide ist ein Schlag ins Gesicht der Imkerinnen und Imker in Niedersachsen. Die EU hat Neonicotinoide vor drei Jahren zurecht wegen ihrer Bienengefährlichkeit verboten.
Nachdem andere EU-Mitgliedsstaaten das Verbot wieder aufgeweicht haben, darf die Antwort nicht sein, da mitzumachen, sondern wieder zum EU-weiten Verbot zu kommen. Der Slogan „Fair Play“ der Zuckerlobby muss auch für Bienen gelten,“ so Staudte. Auch wenn die mehrjährig wachsende Zuckerrübe im ersten Jahr nicht blüht, haben Studien nachgewiesen, dass nützliche Insekten Gifte über „Honigtau“ und von der Pflanze ausgeschiedenes Wasser
aufnehmen. „Die Zukunft liegt im Bio-Anbau auch für Zuckerrüben,“ so die Abgeordnete.
Der Bundestagskandidat von Bündnis´90/Die Grünen Markus Jordan aus Bollensen will auch in Berlin für den Schutz der Insektenwelt eintreten: „Was Honigbienen und der Wildbienen wirklich helfen würde, ist eine Pestizid-Abgabe wie sie bereits Dänemark und Schweden eingeführt haben. Der Einsatz von Pestiziden ist dort deutlich heruntergegangen. Die Einnahmen einer solchen Abgabe müssen dann für die Unterstützung der Landwirtschaft bei insektenfreundlicheren Anbaumethoden eingesetzt werden. Dann ist den landwirtschaftlichen Betrieben und den Insekten geholfen. Die jetzige Bundesregierung hat nur geredet, für viel Aufregung gesorgt und nichts erreicht,“ so Markus Jordan. Aber auch Richtung der privaten Hausbesitzenden richtet Jordan einen dringenden Appell: „Wer seinen Garten mit Schottersteinen und ohne Blühpflanzen gestaltet hat, ist jetzt gefordert den Garten umzugestalten.“ Die Kommunen müssen über das bestehende Verbot von Versiegelung des Bodens über die bebaubare Fläche hinaus, aufklären und das Verbot dann auch durchsetzen.
Komplett versiegelte Grundstücke sind zurecht nicht zulässig.“



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