Die Mehrerträge sollte die Verwaltung „zweckgebunden und strukturiert für den Straßenbau“ einsetzen. Es gehe auch darum, die Bürger mit Anliegerbeiträgen finanziell nicht zu überfordern, erklärt Christine Altmann. Sie nennt ein Beispiel: Ein Rentner hat sein Haus, das auf einem Eckgrundstück steht, abbezahlt. Sollten dort einmal beide Straßen erneuert werden, könnte das den Anwohner 40 000 bis 50 000 Euro kosten. „Das ist einem 80-Jährigen nicht zuzumuten“, betont Altmann. Dieter Schoop, Sprecher der CDU/WGA-Ratsgruppe, äußert sich hingegen skeptisch zum Antrag von Rot-Grün. „Wir sehen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, den Ausbau von Wirtschaftswegen und innerörtlichen Straßen über eine höhere Grundsteuer zu finanzieren“, sagt er. „Es ist nicht vorstellbar, dass das mit einer Anhebung um 30 Punkte zu finanzieren ist.“ Genauere Aussagen könne seine Gruppe aber erst treffen, wenn konkrete Zahlen und Fakten vorlägen. Auch Wrestedts stellvertretender Gemeindedirektor Alexander Kahlert sieht eine Abschaffung der Anliegerbeiträge kritisch. „Ich persönlich halte das nicht für eine akzeptable Lösung“, sagt er im AZ-Gespräch. Es sei „völlig legitim, dass man sich als Anwohner finanziell am Straßenausbau beteiligen muss“. Denn von der Erneuerung von Straßen profitierten die Anwohner, die zu ihren Grundstücken fahren. Sollte beispielsweise der stark abgenutzte Wietsahlsweg in Wrestedt ausgebaut werden, würde die Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Oberflächenentwässerung insgesamt 845 000 Euro kosten, erklärt Kahlert. Davon müsste die Gemeinde laut Beitragssatzung 527 600 Euro übernehmen, der Anteil der Anwohner läge bei 317 400 Euro. Sollten die Anliegerbeiträge wegfallen, müsste die Gemeinde allein zur Finanzierung dieser Baumaßnahme die Grundsteuer B um 150 Punkte erhöhen, hat Kahlert errechnet.
(Quelle: az-ePaper)