BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Uelzen

Vorstandsteam grüner Kreisverband Uelzen - gewählt im März 2026

Auf dem Foto von links nach rechts:
Annette Niemann - Mathias Böhnke - Pascal Leddin - Martin Feller - Judith Libuda - Uta Pollmann - Conny Schütze-Russu - Christin Marquardt

Judith Libuda
Kreisvorsitzende
Stadtrat Uelzen
julipost@remove-this.gmx.de

Christin Marquardt
Kreisvorsitzende
Samtgemeinderat Bevensen-Ebstorf
christin.marquardt@remove-this.outlook.de

Mathias Böhnke
Stellvertretender Kreisvorsitzender
Samtgemeinderat Bevensen-Ebstorf
mathias.boehnke@remove-this.gmail.com

Martin Feller
Stellvertretender Kreisvorsitzender
Samtgemeindebürgermeister von
Bevensen-Ebstorf
martin-feller@remove-this.t-online.de

Pascal Leddin
Stellvertretender Kreisvorsitzender
Landtagsabgeordneter

Annette Niemann
Stellvertretende Kreisvorsitzende
Rat Altenmedingen u. Bevensen-Ebstorf
rainer.annette.niemann@remove-this.deinnetz.de

Jonas Klee
Kreisgeschäftsführer
gf@remove-this.gruene-uelzen.de

Conny Schütze-Russu
Stellvertretende Kreisvorsitzende
dieconnyschuetze@remove-this.arcor.de


Das Grüne Büro

Die Geschäftsstelle des Kreisverbandes besteht aus einem schicken Büroraum mit Nebenräumen. Unser Büro liegt in unmittelbarer Innenstadtnähe.
Adresse: 29525 Uelzen, Dieterichsstr. 5

Telefon der Geschäftsstelle: 0581 97364665; Fax der Geschäftsstelle: 0581 97364669
Unser Geschäftsführer ist freitags von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr vor Ort.

Satzung und Geschäftsordnung

Ganz ohne Bürokratie geht es auch in der Politik nicht. Die Grundlage für ein gutes Gelingen und Miteinander ist in unserer Satzung und der Geschäftsordnung geregelt.
Zum Herunterladen: 
► Satzung des KV Uelzen
Geschäftsordnung des KV Uelzen
  

TTPA - Was ist denn das?

Die Verordnung über die "Transparenz und das Targeting politischer Werbung" (TTPA) wurde 2024 von der Europäischen Union erlassen und sie ist verbindlich für alle Parteien.
Danach muss die politische Werbung kenntlich gemacht werden muss. Sie gilt für alle Formen bezahlter politischer Werbung. Werden zum Beispiel Wahlflyer von Firmen verteilt, muss dieses auf dem Flyer vermerkt werden. 
Alle unsere erforderlichen Transparenzhinweise werden bei Bedarf auf der website unseres Landesverbandes hinterlegt: gruene-niedersachsen.de/ttpa