Für Hunde, die zuvor im Uelzener Tierheim untergebracht waren, wird keine Hundesteuer erhoben. Sollte der entsprechende Haushalt mehr als einen Hund halten, wird ein Hund der zuvor im Tierheim Uelzen untergebracht war, steuerrechtlich nicht in die Gesamtzahl der gehaltenen Hunde einbezogen. Die Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt, wobei der Bezug des Tieres aus dem Tierheim Uelzen nachzuweisen ist. Hierzu wird in § 5 Absatz (1) folgender Unterpunkt 4. eingefügt:
4. Hunden, die vor der Aufnahme in den Haushalt im Uelzener Tierheim untergebracht waren. Die Hundehalterin/der Hundehalter hat einen entsprechenden Nachweis über die Übernahme des Tierschutzheim Uelzen und Umgebung e.V. zu erbringen.
Markus Jordan begründet seinen Antrag wie folgt:
Der „Tierschutzheim Uelzen und Umgebung e.V.“ leistet neben seiner praktischen Arbeit auch einen unverzichtbaren Beitrag für die kommunale Aufgabe der Gemeinde, sich um Fundtiere zu kümmern. Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes werden jährlich rund 350.000 Tiere in Tierheimen aufgenommen. Um seine Aufnahmekapazitäten für Hundne zu verbessern, plant das Tierheim Uelzen umfangreiche Baumaßnahmen, denn die Zahl der Tiere und gerade der Hunde, die in das Tierheim eingeliefert werden, bleibt nach bisheriger Prognose hoch. Um so wichtiger ist es, dass die im Heim eingelieferten Hunde auch baldmöglichst wieder vermittelt werden. Da die Gemeinde Wrestedt sehr von der Unterbringung der Fundtiere im Tierheim Uelzen profitiert, sollte sie einen Beitrag dazu leisten, die Vermittlung der Hunde zu erleichtern.
Hierfür bieten die Umlandgemeinden mehr Potenzial als die Stadt Uelzen, für die eine gleichartige Steuerbefreiung seit eustem gilt. Damit es zukünftig einen dauerhaften Anreiz gibt, den neuen Hund nicht auf dem freien Markt oder gar im Internet zu kaufen, sollten die Hunde aus dem Tierheim von der Hundesteuer in Wrestedt befreit sein. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer, womit die Befugnis zur Festsetzung der Höhe der Steuer wie auch möglicher Steuerbefreiungen bei den Städten und Gemeinden liegt. Da der Hundesteuersatz mit der Zahl der gehaltenen Hunde steigt, sollten Hunde die aus dem Tierheim Uelzen aufgenommen wurden, künftig bei der steuerrechtlichen Ermittlung der Gesamtzahl der in einem Haushalt gehaltenen Hunde unberücksichtigt bleiben.
Rostfarbiger Dickkopffalter auf der Blüte vom Natternkopf.
Fotografiert von Karl Steindorf, Ratsmitglied in Stoetze und begeisterter Naturfotograph.
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